Der
Extrakt aus dem Prostatakrebs-Forum
von KISP
und BPS
Medikamente
– Denosumab (Prolia®, XGEVA®)
- [Denosumab
ist ein seit Mai 2010 in der EU und einigen weiteren europäischen
Ländern zugelassener
Wirkstoff
gegen
Osteoporose bei männlichen
und weiblichen Patienten. Der enthaltene Wirkstoff Denosumab hemmt
laut dem Hersteller Amgen spezifisch den RANK-Liganden. Dieser
Botenstoff ist essenziell für die Regulation der Osteoklasten,
die für den Knochenabbau verantwortlich sind. Dem Hersteller
zufolge war Prolia®
das
erste und bislang einzige zugelassene Medikament mit diesem
Wirkmechanismus. Einige Zeit nach Prolia®
kam
das Medikament XGEVA®
vom
selben Hersteller und mit demselben Wirkstoff
auf
den Markt, das Denosumab in höherer Dosierung enthält
(Prolia®:
60 mg/ml, XGEVA®:
120 mg/1,7 ml).
-
Die
Indikation für Prolia® lautet wie folgt:
-
"Behandlung
der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen zur Verhinderung
vertebraler und nichtvertebraler Frakturen.
Begleitbehandlung
bei Frauen mit Brustkrebs unter adjuvanter Behandlung mit
Aromatasehemmern und bei Männern mit Prostatakarzinom unter
Hormonablationstherapie, wenn ein erhöhtes Frakturrisiko
vorliegt." -
Die
Indikation für XGEVA® lautet:
-
"Knochenmetastasen
solider Tumore in Kombination mit einer antineoplastischen
Standardtherapie."
-
"Antineoplastische
Standardtherapie" bedeutet soviel wie "etablierte Therapie
gegen die betreffende Krebserkrankung",
bei Männern also in der Regel die Behandlung
von Prostatakrebs.
-
In
der zulassungsrelevanten HALT-Studie (Hormone Ablation Bone Loss
Trial) wurde untersucht, wie sich die Knochendichte der
Lendenwirbelsäule unter Prolia® beziehungsweise
unter Placebo im Vergleich zum Ausgangswert veränderte.
Eingeschlossen waren 1.468 Männer, die aufgrund eines nicht
metastasierten Prostatakarzinoms eine Androgendeprivationstherapie
erhielten. Nach 36 Monaten hatten Patienten, die mit Prolia®
anstatt Placebo behandelt wurden, ein um 62 Prozent verringertes
Risiko für neue Wirbelkörperfrakturen, wobei die
Risikoreduktion bereits nach 12 Monaten signifikant war.
-
Die
häufigsten unerwünschten Ereignisse unter Prolia®
waren Infekte der Harn- und der oberen Atemwege, Ischialgien,
Katarakte (Trübungen der Augenlinse), Verstopfung,
Hautausschläge und Gliederschmerzen. In den Studien zur
postmenopausalen Osteoporose traten schwerwiegende unerwünschte
Ereignisse meist als Hautinfektionen und dabei vorwiegend als
bakterielle Entzündungen des Unterhautgewebes in Erscheinung.
Sie wurden unter Prolia® häufiger als unter
Placebo beobachtet (0,4 versus 0,1 Prozent).
-
In
den Studien mit Brustkrebs- und Prostatakrebspatienten waren
Hautinfektionen, die als schwerwiegende unerwünschte Ereignisse
eingestuft wurden, in den Verum- und Placeboarmen gleich häufig
(jeweils 0,6 Prozent).
-
In
der Placebo-kontrollierten Phase-III-Studie mit
Prostatakrebspatienten unter Androgendeprivationstherapie waren
Katarakte unter Prolia® häufiger als unter
Placebo (4,7 Prozent vs. 1,2 Prozent). In Studien mit
postmenopausalen Osteoporosepatientinnen bzw. Brustkrebspatientinnen
unter Therapie mit Aromataseinhibitoren wurden diesbezüglich
keine Unterschiede beobachtet.
-
Denosumab
scheint wie die Bisphosphonate
das Risiko von Kiefernekrosen
aufzuweisen.
-
Prolia®
(60 mg Denosumab, gegen Osteoporose) wird halbjährlich,
XGEVA® (120 mg Denosumab, gegen
Knochenmetastasen) wird vierwöchentlich subkutan (Oberschenkel,
Oberarm oder Bauch) injiziert. Bei der Verabreichung von XGEVA®
ist der Wirkstoff also in wesentlich höherer Konzentration im
Körper als bei der Verabreichung von Prolia®,
entsprechend ist das Risiko wesentlich höher, dass es zu
unerwünschten Nebenwirkungen kommt.
-
Empfohlene
Begleitmedikation: Bei der Verabreichung von XGEVA®
wird
die zusätzliche orale Gabe von mindestens 500 mg
Kalzium und 400 IU Vitamin D pro Tag für alle
Patienten empfohlen, außer beim Vorliegen von Hyperkalzämie
(erhöhter Kalziumspiegel im Blut). Die Überwachung des
Kalziumspiegels wird empfohlen. Bei der Verabreichung von Prolia®
wird lediglich empfohlen, den Kalzium- und den Vitamin-D-Spiegel
regelmäßig zu überwachen.
-
Achtung:
Die
potenziellen Nebenwirkungen von Denosumab, insbesondere in der
höheren Dosierung von XGEVA®,
sind nicht ohne. Ein Patient sollte sich daher im Gespräch mit
seinem Arzt sehr gut überlegen, ob der erwartete Nutzen die
möglicherweise in Kauf zu nehmenden Nebenwirkungen aufwiegt.
ist der Wirkstoff ersteinmal injiziert, muss der Patient (im Fall
von Prolia®)
sechs Monate und länger mit den möglichen Nebenwirkungen
leben.
-
Zu
berichteten Therapie-Erfahrungen mit Denosumab siehe hier.
-
– Ed]
-
-
Ralf
schrieb am 28.5.2010 unter dem Betreff "Neues
Osteoporose-Medikament zugelassen":
-
Die
EU-Kommission hat das neue Osteoporose-Medikament Prolia®
(Denosumab) zugelassen. Der monoklonale Antikörper ist nach
Angaben des Herstellers Amgen zur Behandlung der Osteoporose
indiziert bei postmenopausalen Frauen mit erhöhtem
Frakturrisiko sowie bei Männern mit Prostatakarzinom, die
durch eine hormonablative Therapie einen Knochendichteverlust
erlitten haben.
-
(Aus
"Apotheke Adhoc". Volltext der Meldung hier).
-
Am
20.7.2011 verwies Ralf unter dem Betreff "XGEVA erhält
Marktzulassung in der EU " auf diesen
Artikel. Daraufhin fragten Juergen + Wltraud:
-
Ist
das etwas anderes als Prolia?
-
Ralf
antwortete, immer noch am selben Tag:
-
Ich
habe dazu
diesen
länglichen Artikel gefunden,
ihn aber nicht komplett durchgelesen. Der Wirkstoff beider Präparate
ist Denosumab. Die wichtige Information scheint zu sein, dass
Prolia™ indiziert ist bei postmenopausalen Frauen mit dem
Risiko von Osteoporose. Die Dosis ist 60 mg alle sechs Monate
subkutan. Dies war die ursprüngliche Vermarktung von Denosumab
durch Amgen. Dann wurden eine oder mehrere Studien durchgeführt
zur Anwendung von Denosumab bei Frauen mit Brustkrebs sowie Männern
mit Prostatakrebs, jeweils mit Knochenmetastasen, und eine höhere
Wirksamkeit von Denosumab festgestellt, verglichen mit Zometa. Am
18. November 2010 ließ das FDA dies als neue Indikation für
Denosumab zu, nämlich von soliden Tumoren verursachte
Knochenmetastasen. Die empfohlene Dosierung von Xgeva™ ist 120
mg alle vier Wochen subkutan.
-
Der
Unterschied liegt also in der Dosierung und in der Häufigkeit
der Verabreichung.
-
LowRoad
schrieb am 23.7.2011:
-
Zu
Denosumab/Prolia/XGeva gibt es allerlei Informationen, sowie
Missverständnisse. Zuerst noch mal: Prolia = XGeva = Denosumab,
bis auf die Dosierung gibt es keine Unterschiede!
-
Zu
Denosumab kann aus eigener Erfahrung berichten, was ich hiermit tun
will. Ich verwende es seit Anfang 2011 statt Zometa,
komplikationslos. Der Vorteil für mich liegt darin, dass ich es
mir selbst verabreichen kann. Es wird in einer Fertigspritze
geliefert, die eine sehr dünne Nadel besitzt und wie div.
Blutverdünner subkutan in die Bauchdecke gespritzt wird. Der
monatliche Besuch beim Uro/Onkologen zur Infusion entfällt.
Günstig z. B. bei Reiseplanungen.
-
Ist
Denosumab wirksamer als Zometa?
-
Jein!
Es hemmt den Knochenabbau, nachweisbar z. B. am
Knochenabbaumarker beta-CTX, deutlich stärker als Zometa. Bei
mir ist beta-CTX in den unmessbaren Bereich gefallen, was unter
Zometa nicht der Fall war. Den Knochenabbau zu hemmen ist die
Aufgabe von Zometa und Denosumab, mehr nicht. Diese Medikamente sind
nicht zytotoxisch, höchstens indirekt, indem die Freisetzung
von Wachstumsfaktoren aus dem Knochen geblockt wird. Zometa wird
gelegentlich direkte zytotoxische Wirkung gegen Krebs zugeschrieben,
was allerdings nur bei Brustkrebs belegt scheint, bei Prostatakrebs
ist es leider nicht der Fall.
-
Die
Zulassung in der EU ist nicht gleichbedeutend mit
Erstattungsfähigkeit durch die GKV in DE! Das muss erst noch
durch die Instanzen... Schätze mal Ende 2011. Als Hindernis
dürfte der deutlich höhere Preis von etwa 650 €
(Denosumab 120 mg) gegen etwa 350 € (Zometa 4 mg)
stehen. Man wird argumentieren "...lassen Sie uns doch erstmal
mit Zometa anfangen, und wenn es nicht wirkt,...". In
vereinzelten Fällen von Knochenschmerzen ist dies auch so
beschrieben worden, d. h. Denosumab wirkt schmerzlindernd, was
Zometa nicht konnte.
-
Beide
Präparate gleichzeitig einzusetzen, wäre einen Versuch
wert, aber ich glaube nicht, dass das was bringt, da die Wirkung
(Hemmung des Knochenabbaus) gleichartig ist, es keine synergetischen
Effekte geben wird.
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Ein
weiterer Nachteil von Zometa ist, dass es eine Halbwertzeit von ca.
sechs Jahren im Knochen hat. Wenn Komplikationen wie z. B. ONJ
auftreten, bringt Absetzen von Zometa nicht viel. Das wäre bei
Denosumab möglich! ONJ-Rate bei Denosumab ist leicht höher
als bei Zometa. Ich empfehle jedem Langzeitanwender, regelmässig
eine Bisphosphonatsprechstunde
aufzusuchen. Dort wird man entspr. beraten, kann Probleme evtl.
schon im Vorfeld angehen.
-
Mangelnde
Zahnhygiene, Zahnextraktion sowie verschiedene Medikamente wie z. B.
Kortison sind ungünstig und können ONJ induzieren!
-
ACHTUNG:
Denosumab muss kalt (Kühlschrank) gelagert werden!!!
-
Ulla
schrieb am 23.7.2011:
-
Wenn
XGEVA anders dosiert wird als Prolia mit dem gleichen Wirkstoff –
lieber Himmel – könnte man dann Prolia nicht genauso
dosieren wie XGEVA und man hätte es mit nur einem Namen zu tun?
( ... warum so kompliziert - wenn es denn einfacher auch ginge ! )
-
Sham69
beantwortete das am 28.7.2011:
-
Das
liegt wohl daran, dass Prolia für die Osteoporose und für
tumortherapiebedingten Knochenmasseverlust zugelassen worden ist und
explizit hierfür zum einen Studien gemacht wurden und auch
hierfür gesondert eine Zulassung erteilt worden ist im
vergangenen Jahr.
-
Xgeva
ist mit demselben Wirkstoff "ausgestattet", jedoch keine
Fertigspritze und in einer völlig anderen Indiktion –
nämlich der Behandlung von Knochenmetastasen bzw. der
Behandlung/Vorbeugung der SREs (OP, Bestrahlung, Frakturen,
Schmerzen, Rückemarkskomperessionen...) – hier erfolgte
die europaweite Zulassung am 15.07.11.
-
Man
könnte natürlich auch 2x Prolia verabreichen alle vier
Wochen, das macht jedoch aus kostengründen keinen Sinn.
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Hätten
jetzt beide Präparate denselben Namen, käme es vermutlich
für die behandelnden Ärzte, beteiligte Apotheker,
Grosshändler etc. zu Missverständnissen, Fehl-bzw.
Unterdosierungen.
-
Einen
Preis anzubieten, der sowohl auf dem Gebiet Osteoporose als auch auf
dem Onkologiemarkt konkurrenzfähig bzw. betriebswirtschaflich
sinnig für ein Unternehmen wäre, lässt sich
vermutlich nicht realisieren ?!
-
Ggf.
hat es aber auch mit dem amerikanischen Markt zu tun, wo Xgeva
bereits länger Zeit zugelassen ist.
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Wirksamer?
-
liest
man all die Studien, die das Präparat durchlaufen hat sollte
man darauf schließen, dass es wirksamer ist als Zometa, da
alle Endpunkte der Studien (ob nun primäre oder sekundäre,
Schmerzsenkung, SRE-Rate [SRE =
skeleton related event (skelettbezogene Komplikation) –
Ed]
etc)
eine signifikante Überlegenheit zu Gunsten von Xgeva zeigen,
bei einer zumindest auf dem Papier guten Verträglichkeit
(keinerlei Dosisanpassungen bei Nierenproblematiken, keine
Akutphasereaktion, ähnliche geringe Anzahl von
Kieferosteonekrosen) und eine
angenehmere und zeitschonendere Darreichungsform (Spritze statt
Infusion)...
-
M
Schostak schrieb am 13.12.2011:
-
Denosumab
wurde in einer Studie im direkten Vergleich gegen Zometa
getestet (Fast 2000 Patienten, hochrangig publiziert)) und hat etwa
18 % weniger sog. skelettassozierte Ereignisse (also Brüche
usw.) zur Folge gehabt.
-
Es
hat im Gegensatz zu Zometa keinen Einfluss auf die Nierenfunktion
und macht auch weniger grippeähnliche Symptome. Dafür kann
es Calciumveränderungen im Blut geben (durchaus nicht
ungefährlich), und die Rate an Unterkiefernekrosen war etwas
höher.
-
Es
wird ins Unterhautfettgewebe gespritzt, Infusionen sind nicht
notwendig.
-
Fazit:
Denosumab ist wahrscheinlich geringfügig besser [als
Zometa – Ed],
hat teilweise andere Nebenwirkungen und wird subcutan appliziert
[Zometa
wird intravenös appliziert –
Ed].
-
RuStra
schrieb am 17.3.2012 unter dem Betreff "FDA lehnt
Indikations-Erweiterung fürs DENOSUMAB ab":
-
Die
FDA (US-amerikanische
Medikamenten-Zulassungsbehörde – Ed) hat mit
Datum vom 8.2.2012 die Indikationserweiterung fürs
Denosumab/XGEVA abgelehnt, und zwar auf der Basis einer
Phase-III-Studie zur Verzögerung oder Vorbeugung von
Knochen-Metastasierung.
-
Dabei
zeigt die Studie einen signifikanten Vorteil, von dem die FDA aber
sagt, das sei kein nachgewiesener klinischer Vorteil:
-
"Though
the study met the pre-specified primary endpoint, with a
statistically significant prolongation in BMFS, it is unclear
whether an improvement in median BMFS by 4.2 months alone in
patients with CRPC at high risk for bone metastases is an adequate
measure of clinical benefit."
-
Übersetzung:
-
"Obwohl
die Studie den festgelegten primären Endpunkt mit einer
statistisch signifikanten Verlängerung des BMFS (bone
metastases-free survival = Überleben ohne das Auftreten
von Knochenmetastasen – Ed)
erreicht
hat, ist es unklar, inwieweit eine Verbesserung des mittleren BMFS
um 4,2 Monate allein ein adäquates Maß für den
klinischen Nutzen bei CRPC-Patienten [CRPC =
castration resistant prostata cancer, kastrationsresistenter
Prostatakrebs – Ed]
mit
hohem Risiko für Knochen-Metastasen ist."
-
paul007
schrieb am 4.9.2012 unter dem Betreff "Warnhinweis PEI für
Xgeva (Denosumab)":
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Rote-Hand-Brief:
Xgeva (Denosumab)
-
Wichtige
sicherheitsrelevante Informationen für Angehörige der
medizinischen Heilberufe zu Berichten über schwere
symptomatische Hypokalzämie (einschließlich Fällen
mit tödlichem Ausgang) bei Patienten, die mit Xgeva (Denosumab)
behandelt wurden.
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http://www.pei.de/cln_092/nn_2299076/DE/arzneimittelsicherheit-vigilanz/archiv-sicherheitsinformationen/2012/ablage2012/2012-09-03-rhb-xgeva.html
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[In
diesem Warnschreiben wird vor dem Risiko einer Hypokalzämie
bei einer Behandlung mit Denosumab gewarnt. Hypokalzämie ist
das Gegenteil von Hyperkalzämie = zu hoher
Kalziumspiegel im Blut, also ein zu niedriger Kalziumspiegel. Daher
die im Kopf dieser Seite aufgeführte Empfehlung der Kalzium-
und Vitamin-D-Substitution bzw. -überwachung – Ed]
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Das
kommentierte Strahlentherapeut Daniel Schmidt am selben Tag:
-
Das
ist nichts Neues und gut vorstellbar. Auch bei Bisphosphonaten
kann es zu Elektrolytentgleisungen kommen, daher gibt man auch gerne
Calcium dazu.
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Urologe fs schrieb am 8.9.2014 unter dem Betreff „AMGEN
veröffentlicht Rote-Hand-Brief zu XGEVA/Prolia“:
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Eine XGEVA/PROLIA-Behandlung ist
nicht harmlos, wie oft suggeriert wird. Vermehrtes Auftreten von
Kieferosteonekrosen
mit längerer Anwendungsdauer (3,7 bis 4,6 %). Außerdem
werden schwere Hypokalziämien [ein
zu niedriger Kalziumspiegel im Blut – Ed]
beobachtet (9 %, einige mit
TÖDLICHEM Ausgang).
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Es ist daher wichtig, dass der anwendende Arzt diese Probleme kennt
und auch entsprechende Laborwerte bestimmt (und nicht nur immer PSA
oder so).
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Hier der Link zum Rote-Hand-Brief:
http://www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/RHB/Archiv/2014/20140904.pdf
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