Der Extrakt aus dem Prostatakrebs-Forum von KISP und BPS

Rechtliches – Kostenerstattung
bei der HIFU-Therapie

RA K. Mielke schrieb am 12.8.2008:
Die Rechtsanwaltskanzlei Brodski & Lehner aus München hat uns über ein interessantes und aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz informiert. Die Entscheidung betraf die Klage eines Prostatakrebspatienten, der sich mit hochintensivem fokussierten Ultraschall (HIFU) behandeln ließ und hierfür die Kosten in Höhe von ca. 9.000 EURO von seiner privaten Krankenversicherung (PKV) erstattet verlangte. Die PKV lehnte dies unter Hinweis auf die fehlenden Langzeitdaten dieser Therapieform ab. Der Patient zog daraufhin vor Gericht (genauer gesagt: vor das Landgericht (LG) Koblenz) und verklagte seine Versicherung – jedoch erfolglos. Auch das Landgericht monierte das Fehlen von Langzeitdaten und verneinte deshalb die für eine Kostenerstattung erforderliche medizinische Notwendigkeit der Therapie. Die HIFU sei " lediglich als alternatives experimentelles Verfahren anzusehen", hieß es in der Urteilsbegründung des Landgerichtes. Der Patient könne deshalb nur bei herkömmlichen operativen Verfahren mit einer Erstattung der Kosten rechnen.
Der Kläger ging daraufhin in Berufung, und das OLG Koblenz hob das Urteil des LG Koblenz auf. Tenor der OLG-Entscheidung: Neue Therapieverfahren müssen von den Privatversicherern getragen werden, egal ob Langzeitdaten vorliegen oder nicht. Denn ansonsten würde "jeglicher medizinische Fortschritt unterbunden", so die Richter in ihrer Entscheidung (Az.: 10 U 1437/07). Im Übrigen, so das OLG Koblenz weiter, habe das Landgericht "nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Wahl der Behandlungsmethode grundsätzlich vom Versicherungsnehmer und seinem behandelnden Arzt zu treffen ist, wenn mehrere als vertretbar in Betracht kommende Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen". Die gewählte Therapieform muss also nicht der allgemein anerkannten Behandlungsmethode entsprechen. Die medizinische Vertretbarkeit der gewählten Therapie habe sich allein daran zu orientieren, "ob diese zur Heilung, Linderung und Verhinderung der Ausbreitung der in der Rede stehenden Erkrankung geeignet ist".
danelige fragte am 7.1.2009:
Haben Sie zufällig das volle Urteil von 10 U 1437/07... das OLG-Portal hat das Urteil nicht... ich versuche zu verstehen, ob dies für einen Prostata-Patienten relevant ist... könnte ihm sehr helfen.
RA K. Mielke antwortete am 8.1.2009:
Das Urteil des OLG Koblenz scheint im Volltext nicht veröffentlicht worden zu sein. Es kann bei Bedarf aber beim OLG Koblenz angefordert werden (Achtung: Dies ist kostenpflichtig!). Die Kontaktdaten lauten:
Oberlandesgericht Koblenz
Stresemannstraße 1
56068 Koblenz
Telefon: 0261.102-0
Telefax: 0261.102-2900