Der Extrakt aus dem
Prostatakrebs-Forum
von KISP
und BPS
Rechtliches
– Kostenerstattung
bei der HIFU-Therapie
- RA
K. Mielke schrieb am 12.8.2008:
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Die
Rechtsanwaltskanzlei Brodski & Lehner aus München hat uns
über ein interessantes und aktuelles Urteil des
Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz informiert. Die Entscheidung betraf
die Klage eines Prostatakrebspatienten, der sich mit hochintensivem
fokussierten Ultraschall (HIFU) behandeln ließ und hierfür
die Kosten in Höhe von ca. 9.000 EURO von seiner privaten
Krankenversicherung (PKV) erstattet verlangte. Die PKV lehnte dies
unter Hinweis auf die fehlenden Langzeitdaten dieser Therapieform
ab. Der Patient zog daraufhin vor Gericht (genauer gesagt: vor das
Landgericht (LG) Koblenz) und verklagte seine Versicherung –
jedoch erfolglos. Auch das Landgericht monierte das Fehlen von
Langzeitdaten und verneinte deshalb die für eine
Kostenerstattung erforderliche medizinische Notwendigkeit der
Therapie. Die HIFU sei " lediglich als alternatives
experimentelles Verfahren anzusehen", hieß es in der
Urteilsbegründung des Landgerichtes. Der Patient könne
deshalb nur bei herkömmlichen operativen Verfahren mit einer
Erstattung der Kosten rechnen.
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Der Kläger ging
daraufhin in Berufung, und das OLG Koblenz hob das Urteil des LG
Koblenz auf. Tenor der OLG-Entscheidung: Neue Therapieverfahren
müssen von den Privatversicherern getragen werden, egal ob
Langzeitdaten vorliegen oder nicht. Denn ansonsten würde
"jeglicher medizinische Fortschritt unterbunden", so die
Richter in ihrer Entscheidung (Az.: 10 U 1437/07). Im Übrigen,
so das OLG Koblenz weiter, habe das Landgericht "nicht
hinreichend berücksichtigt, dass die Wahl der
Behandlungsmethode grundsätzlich vom Versicherungsnehmer und
seinem behandelnden Arzt zu treffen ist, wenn mehrere als vertretbar
in Betracht kommende Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen".
Die gewählte Therapieform muss also nicht der allgemein
anerkannten Behandlungsmethode entsprechen. Die medizinische
Vertretbarkeit der gewählten Therapie habe sich allein daran zu
orientieren, "ob diese zur Heilung, Linderung und Verhinderung
der Ausbreitung der in der Rede stehenden Erkrankung geeignet ist".
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danelige fragte am
7.1.2009:
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Haben
Sie zufällig das volle Urteil von 10 U 1437/07... das
OLG-Portal hat das Urteil nicht... ich versuche zu verstehen, ob
dies für einen Prostata-Patienten relevant ist... könnte
ihm sehr helfen.
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RA K. Mielke
antwortete am 8.1.2009:
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Das
Urteil des OLG Koblenz scheint im Volltext nicht veröffentlicht
worden zu sein. Es kann bei Bedarf aber beim OLG Koblenz angefordert
werden (Achtung: Dies ist kostenpflichtig!). Die Kontaktdaten
lauten:
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Oberlandesgericht
Koblenz
Stresemannstraße 1
56068 Koblenz
Telefon:
0261.102-0
Telefax: 0261.102-2900 -